Unterweisung im Umgang mit Feuerlöschern Pflicht

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ChristophAC

Unterweisung im Umgang mit Feuerlöschern Pflicht

Beitragvon ChristophAC » Do 25.10.2007 20:56

Guten Abend zusammen,

habe die Suchfunktion bereits verwendet aber leider nicht die entsprechende Antwort auf meine Frage gefunden.

Ich benötige Informationen in dem festgelegt ist, das es Pflicht ist Arbeitnehmer bzw. ein bestimmten Personenkreis im Unternehmen an Feuerlöscher zu unterweisen. Habe dies zwar schon gegoogelt aber leider noch keinen entscheiden und handfesten Auszug gefunden, in welcher Richtlinie oder Verordnung dies festgelegt ist.

Kann mir bei dieser Sache jemand weiterhelfen oder sagen wo und in welchen Abschnitt ich diese Information finde. Habe bereits was gefunden möchte nur auf nummer sicher gehen.

Vielen Dank im Voraus. :-)

Gruß

Christoph

hrbrandschutz

Beitragvon hrbrandschutz » Do 25.10.2007 22:09

Hallo,

wie wäre es damit:

ASR 13/1,2 Arbeitsstättenrichtlinie Feuerlöscheinrichtungen
zu §13 Abs.1 und 2 der Arbeitsstättenverordnung
Hrsg.: Gesetzgeber, Ausgabe Juni 1997, Kap. 6 Weitere Hinweise
Abs.2: “ Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen”

BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention
§22 Notfallmaßnahmen Abs(2):
“Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. ”

BGR 133 Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern
Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Kap. 5 Abs.2: “ Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen. Dort wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen praktische Löschübungen mit Feuerlöschern abzuhalten.”

BGI560 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz
Hrsg.: Arbeitsgemeinschaft der Metall-Berufsgenossenschaften
Kap: 12.9.6 Der Gebrauch von Feuerlöschern muß geübt werden:
“Das beste Gerät nützt nichts, wenn niemand mit ihm umgehen kann. Mindestens einmal jährlich muß daher eine ausreichende Anzahl geeigneter Betriebsangehöriger in der Wirkungsweise und Handhabung der Feuerlöscher praktisch unterwiesen werden (...)”

Mfg
Simon

ChristophAC

Beitragvon ChristophAC » Do 25.10.2007 23:26

Nabend,

vielen Dank!

Gruß

Christoph

hrbrandschutz

Beitragvon hrbrandschutz » Do 25.10.2007 23:33

Hallo,

kein Problem ! :supi:

Mfg
Simon