Dann hast du die Urteilsbegründung der Richter anders verstanden als ich.
Hier war zu lesen, dass dem Betreiber eine vorsätzliche Auslösung der Alarme nicht nachgewiesen werden konnte.
Somit spielt das absolut keine Rolle ob die ÜE-ausgelöst-LED 15 Minuten oder einen halben Tag nachleuchtete.
Die ÜE wurde durch die BMZ ausgelöst das steht außer Frage, das haben die Richter ja erkannt.
Ob die ÜE eigenständig ausgelöst hat lässt sich prüfen, dazu brauche ich keinen Gutachter und war sicherlich nicht das Thema der Verhandlung.
Die Richter haben in diesem Fall die Beweispflicht umgedreht und auf die Stadt abgewälzt, das halte ich für überzogen, da die Umkehrung der Beweispflicht i.d.R. für die Hersteller gilt.
Die FW ist in meinen Augen ein „Dienstleister“ der aufgrund von „Fehlinformationen“ seine Leistung erbracht hat.
Die Tatsache, dass sie 32 Mal gerufen wurde, ist für mich Beweis genug.
Jetzt sollte der Betreiber der Anlage die Antwort liefern, warum „er“ das 32x getan hat!
PS
Bei älteren Anlagen ist das Nachleuchten der LED nicht immer sichergestellt.
Das FBF wird über die BMZ angesteuert und hier hat der Betreiber i.d.R. den Schlüssel, somit ist das auch kein Hindernis …
Und weil du das Früher ansprichst, die heutigen Anlagen besitzen mindestens einen Ereignisspeicher, der aussagekräftiger ist als jede LED, zumal hier genau auf den auslösenden Melder/Gruppe hingewiesen wird.
PPS
Ein Auszug aus dem Urteil:
Auf Anforderung des Gerichts hat der Kläger den Zwischenbericht eines Schiedsgutachters vom 25. August 1998 zur Gerichtsakte gereicht. In diesem Gutachten erklärt der Sachverständige Dipl.-lng. Okorn zu den Ursachen der falschen Alarme u.a. Folgendes: Die installierten Brandmeldeanlagen seien im Wesentlichen fachgerecht projektiert und installiert und trügen den örtlichen Anforderungen weitestgehend Rechnung. Lediglich in den Bereichen, wo durch Raucher und geringe Deckenhöhen und geringe Abstände zu Kochplatten bereits im Vorfeld mit Fehlauslösungen zu rechnen gewesen sei, lägen Planungsfehler vor, die hätten vermieden werden können. Inwieweit der Planungsfehler vom Fachplaner zu vertreten sei, oder auf kompromisslose Forderungen der Feuerwehr zurückzuführen sei, könne er aufgrund fehlender Nachweise nicht beurteilen. Bei Ionisationsrauchmeldern über oder in unmittelbarer Nähe von Sitzecken hätte bereits im Planungsstadium, spätestens aber im Rahmen der Wartung und Instandhaltung erkannt werden müssen, dass aufgrund unzureichender Deckenhöhen Auslösungen durch Raucher unvermeidbar seien. Der automatische Prüfbetrieb sei nicht aktiviert gewesen, bei dem verschmutzte und defekte Melder frühzeitig hätten erkannt, gemeldet und bereits im Vorfeld getauscht werden können, Dadurch hätten Fehlauslösungen vermieden werden können. Es sei davon auszugehen,. dass der überwiegende Teil der falschen Alarme auf die Verschmutzung der Melder zurückzuführen sei. Hätte die Firma Fleischhauer bei Übernahme des Wartungsvertrages die Notwendigkeit einer Gesamtprüfung erkannt, auf dieser bestanden und alle verschmutzten lonisationsrauchmelder bzw. alle Melder die älter als 3 bis 4 Jahre waren, ausgetauscht und nicht auf diese Maßnahmen verzichtet, um die Kosten zu minimieren, wäre eine nachträglich durchgeführte Austauschaktion im Jahre 1997 nicht erforderlich gewesen...
...Für den vorliegenden Zusammenhang bedeutet dies, dass die Beklagte, die die materielle Beweislast dafür trifft, dass sie ihre Leistungen aufgrund grob fahrlässiger grundloser Alarmierung erbracht hat und der Kläger das zu verantworten hat, den erforderlichen Beweis nicht einfach dadurch erbringen kann, dass sie, ohne die Person des Täters konkret zu bezeichnen, lediglich eine Anzahl von falschen Alarmen anführt und aus dieser auf die grobe Fahrlässigkeit von irgendjemandem schließt, dessen Verschulden dann von dem Kläger zu vertreten sei. Ohne Individualisierung des Täters lässt sich nämlich weder beurteilen, ob die subjektiven Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit vorliegen noch feststellen, ob das Verhalten des Schuldigen dem Kläger zugerechnet werden kann....
Alles klar?
Hier hilf die LED wenig, die FW braucht einen Detektiv, der den schuldigen findet.
