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Hauptamtlicher Brandschutzbeauftragter
Verfasst: So 26.08.2007 18:59
von Feuer Michel
Hallo,
wer kann mir sagen ob ein hauptamtlicher Brandschutzbeauftragter im Falle einer Alarmierung in den Genuss von Sonderrechten im Straßenverkehr kommt.
Der Betrieb hat 4000 Mitarbeiter.
Vielen Dank für euere Antworten.
Feuer Michel
Re: Hauptamtlicher Brandschutzbeauftragter
Verfasst: So 26.08.2007 21:50
von Sugus
Feuer Michel hat geschrieben:Hallo,
wer kann mir sagen ob ein hauptamtlicher Brandschutzbeauftragter im Falle einer Alarmierung in den Genuss von Sonderrechten im Straßenverkehr kommt.
Der Betrieb hat 4000 Mitarbeiter.
Vielen Dank für euere Antworten.
Feuer Michel
Nur wenn des BSB auch gleichzeitig die verantwortliche Führungskraft der öffentlich anerkannten Werkfeuerwehr ist.
Sonst keinesfalls.
Gruß
Marcus Michel
Verfasst: Do 22.11.2007 13:50
von Feuer Michel
Hallo
Gibt es in diesem Forum hauptamtliche Brandschutzbeauftragte?
Mich würde mal interessieren wie die Qualifikation für so einen Arbeitsplatz aussieht und wie es mit der Bezahlung steht?
Wie schon gesagt unser Betrieb hat 4000 Mitarbeiter und da halte ich es für unbedingt erforderlich dass man dieses Amt nicht mal so nebenbei ausüben kann.
Danke für euere Antworten.
Feuer Michel
Verfasst: Do 22.11.2007 23:50
von Landsperger
Hallo Feuer Michel,
um die Frage beantworten zu können würde ich gerne wissen, wie sollen im Falle der Alarmierung die Sonderrechte im Straßenverkehr aussehen ???
Welche Tätigkeiten möchten Sie im "Straßenverkehr" ausführen???
Im Regelfall sind die Möglichkeiten im Straßenverkehr sehr begrenzt.
Bitte eine kurze Beschreibung der Lage.
Gruß
Stefan Landsperger
Verfasst: Fr 23.11.2007 2:00
von hrbrandschutz
Hallo,
Sonderrechte für einen Brandschutzbeauftragten sind meines Erachtens nach nicht notwendig.
Auch wenn der Brandschutzbeauftragte die Führungskraft der WF sein sollte, sofern es sich um eine hauptamtliche WF handelt ist immer eine Führungskraft (Wachabteilungsleiter) da. Sofern sehe ich da nicht die Notwendigkeit das ein BSB mit Sonderrechten kommen muss.
Selbst wenn es sich nur um eine Betriebsfeuerwehr oder nicht hauptamtliche WF handelt, so hat man einen Stellv. mehrere Zug- u. Gruppenführer. Auch hier sehe ich keine notwendigkeit für Sonderrechte.
Und wenn die örtliche FF kommt, auch nicht- weil was für eine Aufgabe hat dann der BSB max. die eines Beraters für die FF.
Also halte ich Sonderrechte für BSB für nicht notwendig.
Des weiteren sollte man sich zum Thema Sonderrechte gut überlegen, ob man ein solches Riskio z.B. Unfall etc. haben will.
Wenn ich mir so die Statistik des DFV angucke, wieviele Feuerwehrleute jährlich bei Alarm auf dem Weg zum Feuerwehrhaus tödlich verunglücken- möchte ich dies für mich nicht.
Sowie sollte einem immer klar sein das man sich wenn man Sonderrechte in Anspruch nimmt immer in einer rechtlichen Grauzone bewegt, es gibt ja genug Urteile gegen Feuerwehrleute/Polizisten etc. wo es zu einem Unfall während einer Alarmfahrt kam.
Mfg
Simon
Verfasst: Fr 23.11.2007 11:35
von Feuer Michel
Hallo,
Danke für die Antworten.
@Stefan Das mit den Sonderrechten war eigentlich so gedacht dass die Feuerwehr vor Ort eine ortskundige Person vorfindet um sich im Betrieb noch schneller wie nur durch die Feuerwehrpläne orientieren zu können.
Bei einer Anfahrt von 8-10 Minuten wäre ich schneller oder aber gleich mit der Feuerwehr vor Ort.
Wenn ich mir aber die Argumente von Simon so durch den Kopf gehen lasse dann macht es eher Sinn bei Alarm ohne Sonderrechte den Betrieb anzufahren.
Grüße
Feuer Michel
Verfasst: Fr 23.11.2007 15:32
von hrbrandschutz
Hallo,
gibt es überhaupt einen BSB der Sonderrechte bekommen hat in Deutschland ?
Ist hier einer im Forum der Sonderrechte nutzt ?
Mfg
Simon
Verfasst: Fr 23.11.2007 16:02
von hrbrandschutz
Hallo,
hier mal drei Beispiele für solche Unfälle im Zusammenhang mit Sonderrechten:
http://www.rotkreuzhandbuch.de/modules. ... e&sid=1587
und
http://www.feuerwehr.de/news/2007/11/23 ... nunter.php
und
http://www.mdr.de/nachrichten/4285913.html
deshalb gut überlegen ob man dieses Risiko haben möchte.
Mfg
Simon
Verfasst: Mi 05.12.2007 22:07
von Linse
Generell (nicht nur, weil ich eines der Opfer aus dem MDR-Bericht kannte) bin ich bei Sonderrechten immer sehr skeptisch. Vielleicht faerbt das ja auch meine Meinung, aber:
Wie hier schon gesagt wurde: Wenn es eine Werkfeuerwehr gibt, dann ist sowieso ein Einsatzleiter vor Ort auf der Wache bzw. dann am Einsatzort. Ergo ist fuer die Erkundung kein BSB noetig. Schliesslich sollte eine Werkfeuerwehr die Gebaeude sowieso genausogut kennen wie der BSB, sonst laeuft da was schief...
Sollte es sich um den Einsatzort fuer eine Freiwillige Wehr handeln, dann laeuft es genauso, dass der Einsatzleiter das Sagen hat - auch wenn der BSB schon vorher an der Stelle ist. Ergo wird er sich eine Erkundung trotzdem nicht sparen.
Und bis die Erkundung halbwegs durch ist, ist auch der BSB als Fachberater fuer den Betrieb vor Ort und kann bei der Auswertung der Erkundungsergebnisse gute Hilfe leisten.
Sollte tatsaechlich der BSB so wichtig sein, dass er bei einem Einsatz spaetestens gleichzeitig mit der FW ankommt, dann wuerde ich als Betriebsleiter sowieso die Bedingung stellen, dass er in allernaechster Naehe wohnt - wodurch sich die Anfahrt dann auch wieder gewaltig verkuerzen wuerde, und eine halbe Minute spaeter als der Einsatzleiter am Ort zu sein, das macht den Kohl dann sicher nicht mehr fett.
Was ich vorschlagen, ja sogar empfehlen wuerde, ist eine Art "Vorstellungsrunde" bei den eventuell betroffenen Feuerwehren. Schliesslich waere es unguenstig, wenn man dann als Fachberater ankommt und an der Strassensperre blockiert ist. Vielleicht gaebe es da ja auch irgendeinen entsprechenden Betriebsausweis, der fuer jeden aus den Reihen der Einsatzkraefte klar macht, was Sache ist...