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Heu- und Strohlagerung

Verfasst: Do 19.07.2007 17:47
von JensM
Hallo!

In den Bundesländern Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es besondere Brandschutzrichtlinien oder Brandschutzverordnungen zur Lagereung von Ernteerzeugnissen, hier im speziellen für die Lagerung von Heu und Stroh.

Zum Schutz der im freien gelagerten Ernteerzeugnisse und zur Eindämmung von Brandgefahren ist am 18.05.1940 eine Verordnung über das offene Lagern von Getreide und anderen Ernteerzeugnissen erlassen worden.

Sind diese jemanden bekannt? Wo kann ich diese finden? Wenn möglich im Internet!!!

Danke schon im voraus!!!

JensM

Verfasst: Fr 20.07.2007 0:18
von Grewolls
Ich habe mal einen Vortrag von Josef Mayr von feuertrutz gehört, der sich mit dem Thema wohl näher beschäftigt hatte. Könnte sein, daß der die Ausgabe von 1940 hat.

Viele Grüße
Kathrin Grewolls

habe diese Verordnung von 1940

Verfasst: Fr 31.08.2007 13:27
von sebastian schnese
Hallo,

die gewünschte Verordnung kann ich Dir gerne einscannen, und mailen. Meine E-Mail Adresse zur Kontaktaufnahme schnese@bavaria-feuerschutz.de. Ein schönes Wochenende aus Hannover wünscht Sebastian Schnese