Hallo!
In den Bundesländern Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es besondere Brandschutzrichtlinien oder Brandschutzverordnungen zur Lagereung von Ernteerzeugnissen, hier im speziellen für die Lagerung von Heu und Stroh.
Zum Schutz der im freien gelagerten Ernteerzeugnisse und zur Eindämmung von Brandgefahren ist am 18.05.1940 eine Verordnung über das offene Lagern von Getreide und anderen Ernteerzeugnissen erlassen worden.
Sind diese jemanden bekannt? Wo kann ich diese finden? Wenn möglich im Internet!!!
Danke schon im voraus!!!
JensM
Heu- und Strohlagerung
habe diese Verordnung von 1940
Hallo,
die gewünschte Verordnung kann ich Dir gerne einscannen, und mailen. Meine E-Mail Adresse zur Kontaktaufnahme schnese@bavaria-feuerschutz.de. Ein schönes Wochenende aus Hannover wünscht Sebastian Schnese
die gewünschte Verordnung kann ich Dir gerne einscannen, und mailen. Meine E-Mail Adresse zur Kontaktaufnahme schnese@bavaria-feuerschutz.de. Ein schönes Wochenende aus Hannover wünscht Sebastian Schnese