Hallo,
wir wollen uns im Hotel neue Skirtings (Tischvorhänge) anschaffen. Nun die Frage :
MÜSSEN diese Feuerhemmend sein??
Wir sind im Bundesland Ba-Wü, falls das wichtig ist.
Kann mir jemand helfen.
Gruß
Sascha Biesterfeldt
Skirting, Vorgänge, Stühle (Gastronomie/Hotel)
Skirtings
Hallo Herr Biesterfeldt,
Skirtings sind keine Bauprodukte, je nach Aufstellungsort und Menge können sie aber eine erhebliche Brandlast darstellen.
Folgende Punkte sollten bei der Beantwortung Ihrer Frage betrachtet werden:
- Aufstellort (Flur, Raum,...),
- Menge der Skirtings (2 oder 200 ?),
- Einschränkungen in sensiblen Bereichen durch ein evtl. bereits genehmigtes Brandschutzkonzept,
- Größe ihres Hotels bzw. Personenaufkommen (15 oder 500 Gastzimmer?).
Sollten Sie noch an einer individuellen Beratung interessiert sein, würde ich mich über eine kurze Mitteilung von Ihnen freuen.
Mit freundliche Grüßen
Kathrin Grewolls
info@brandschutz-simulation.de
Skirtings sind keine Bauprodukte, je nach Aufstellungsort und Menge können sie aber eine erhebliche Brandlast darstellen.
Folgende Punkte sollten bei der Beantwortung Ihrer Frage betrachtet werden:
- Aufstellort (Flur, Raum,...),
- Menge der Skirtings (2 oder 200 ?),
- Einschränkungen in sensiblen Bereichen durch ein evtl. bereits genehmigtes Brandschutzkonzept,
- Größe ihres Hotels bzw. Personenaufkommen (15 oder 500 Gastzimmer?).
Sollten Sie noch an einer individuellen Beratung interessiert sein, würde ich mich über eine kurze Mitteilung von Ihnen freuen.
Mit freundliche Grüßen
Kathrin Grewolls
info@brandschutz-simulation.de
Re: Skirting, Vorgänge, Stühle (Gastronomie/Hotel)
biestieboy hat geschrieben:Hallo,
wir wollen uns im Hotel neue Skirtings (Tischvorhänge) anschaffen. Nun die Frage :
MÜSSEN diese Feuerhemmend sein??
Wir sind im Bundesland Ba-Wü, falls das wichtig ist.
Wenn man die dem Beherbergungsrecht sehr nahe kommende Versammlungsstättenverordnung betrachtet, so steht dort:
"Dekorationen müssen schwer entflammbar ausgeführt sein."
Das kann man als Richtschnur benutzen, auch wenn es in der Beherbergungsordnung nich explizit erwähnt sein sollte.
Ich persönlich hatte genau zu dieser Thematik schon nachzuweisen, dass die verwendeten Skirtings schwer entflammbar waren.
Gruß Marcus Michel