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Feuerlöscher in Reihenhauswohnung/ETW

Verfasst: Do 24.05.2007 15:07
von beratung-hallenbau.de
Guten Tag,
vor Jahren hier schon mal Thema, hat sich was an den Vorschriften geändert?
Hessen, 7 Reihenhäuser in Wohnungseigentum. Jede Wohnung (Haus) hat unter dem Dach eine Gastherme (ca. 15 bis 20 KW) für Heizung und Warmwasser. Flüssiggastank ca. 20 M vom Gebäude entfernd als Erdtank. Gasübergabestation mit Zähler, versteckt in einem kleinen Blechschrank, außerhalb der Wohnungen im Freien. Müssen hier Feuerlöscher vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden?

mfg Uwe Panzer