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Propangasflaschen-Lager

Verfasst: Mi 14.02.2007 19:43
von ibkoeppen
Werte Forumsteilnehmer -

darf ich in einem Arbeitsraum Propangasflaschen lagern?

wenn ich richtig recherchiert habe, Nein. Offenbar gilt die TRG280. Danach dürfen Druckgasbehälter u.a. in "Arbeitsräumen" nicht gelagert werden. Was aber ist "Lagerung"? Kann man 1 Flasche hinstellen?

Ansonsten müßte ich wohl (wenn ich nicht im Freien lagern will) einen extra Lagerraum schaffen, mit F30-Wänden, Belüftung etc.
Darf dort drin dann noch irgendwas anderes gelagert werden?
Welche Menge Propangasflaschen darf ich dort reinstellen?

Danke für Tips
M. Koeppen

Verfasst: Mi 14.02.2007 20:46
von Consultant
Hallo Forum,
zunächst die Antwort auf die Frage, ob die TRG 280 gilt: Ja, sie gilt (noch), sofern es sich um Betriebsanforderungen handelt. Die Beschaffenheitsanforderungen (z.B. Ziffer 5.2 und 5.3 der TRG 280) sind nicht mehr anzuwenden.
Der Unterschied zwischen „Lagern“ und „Bereitstellen ist in Ziffer 2.2 und 2.3 der TRG dargestellt. Für Behälter, die an Entnahmeeinrichtungen als Reserve angeschlossen sind oder zum alsbaldigen Anschluss bestimmt sind, soweit das für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist, werden demnach bereitgehalten und nicht gelagert. Üblicherweise geht man von einem Tagesbedarf aus, der bei der Lagerung nicht überschritten werden sollte.

Grüße an das Forum
Consultant