vorab, ich habe ein Weilchen im Board gesucht aber nichts entsprechendes gefunden was mir weiterhelfen könnten, wenns doch irgendwo etwas zur gleich dargestellten Problematik gibt würde ich mich über jeden link dorthin mehr als freuen ;)
Folgende Situation:
1. Die Materie: (Ort Berlin)
Das Gebäude ist ein Verwaltungsgebäude einer Krankenkasse - inklusive Labortechnicher Einrichtungen, diversen Ärzten (einer davon amtlich) und diversen Büros. im Obersten Stockwerk des betreffenden Treppenhauses (es gibt mehrere Aufgänge mit Mietern und weiteren Ärzten Büros etc.) gibt es 3 bezogene Mietwohnungen. Der komplette Gebäudekomplex besitzt einen zusammenhängenden Dachboden mit verbindung zu allen anderen Treppenhäusern (4 Stk) des Objekts.
Die Sicherheit:
Sobald von den medizinisch genutzten Einrichtungen niemand mehr im Hause ist werden beide Haustüren ( knapp 16cm dick und mehrfach mit Stahlgittern verstärkt) des Treppenhauses (Begründung der Verwaltung - Versicherungsschutz) vom Sicherheitsmännchen zugeschlossen. Tür 1 führt auf einen großflächigen Parkplatz, Tür 2 direkt zur Strasse. Das Problem: beide Türen lassen sich auf Grund ihrer alten Schlösser nicht von innen aufschließen. Ein Fluchtweg über den Dachboden ist ausgeschlossen da dort ebenfalls die (Stahlverstäkten) Türen immer abgeschlossen werden, die Schlüssel jedoch alle spezifisch für nur ein Treppenhaus angepasst sind (-> Schlüssel A passt nur in Tür A usw.)
Fazit:
Wenn es in diesem Hause nach Schließungszeit brennt - gibt es keine Möglichkeit für die Bewohner das Haus zu verlassen. Eine Möglichkeit zur Brandbekämpfung per Feuerlöscher oder ähnlichem existiert nicht, Fluchtwege sind ebenfalls nicht gekennzeichnet bzw. vorhanden. Gleichfalls dürfte es der Feuerwehr unmöglich sein schnell ins Gebäude zu gelangen, es sei denn sie felxen und schweißen sich 10min durch die Türen. Bleibt also noch der Sprung aus dem 4ten Stock mit sanfter landung auf dem Asphalt/Beton

Was wurde bis jetzt getan:
In Bezug darauf sind nun einige Mieter (darunter auch ich) auf der Suche nach einer rechtlichen Grundlage um die verwaltung dazu zu "zwingen" hier Verbesserungen zu unternehmen. Diese reagierte auf eine allgemeine Aufforderung aber abwehrend und bezog sich dabei auf Bestimmungen eines Versicherungsvertrages (für Labor etc.)
nun haben wir uns hingestzt und versucht ein Gesetz o.ä. rechtlich geltendes zu finden, leider ohne Erfolg, denn entweder findet man im netz etwas für betriebe oder für öffentliche Bereiche, aber nichts zu Mietwohnungen in "öffentlichen" Gebäuden was einem hier weiterhelfen könnte.
Die Frage:
gibt es ein Gesetz auf welches man sich beziehen kann, wie heisst dieses genau wo findet man dieses.