HI,
also: angenommen ich möchte Polstermöbel in einem Bereich aufstellen, der öffentlich zugänglich ist (und als wegebereich gilt aber kein fluchtweg ist). Welche anforderungen müssen eben jene möbel erfüllen?
Sprich wie weit müssen die Brand- geschützt sein, müssen sie irgendein zertifikat aufweisen und wo kann ich solche möbel kaufen?
viel auf einmal, ich weis aber ich hab mich schon blöde gesucht und nix nennenswertes gefunden...
danke schon mal,
gruß ushy
Möbel
Re: Möbel
ushy hat geschrieben:HI,
der öffentlich zugänglich ist (und als wegebereich gilt aber kein fluchtweg ist). gruß ushy
Hallo ushi
es kommt immer zuerst auf die Gebäudeteilnutzung (generell) an. Was bezeichnest du als Wegbereich? Meinst du einen Hallen- oder Eingangsbereich, durch den natürlich auch durchgegangen wird?
Wenn es sich nicht um einen Flur handelt, in dem erstmal grundsätzlich keine Brandlasten aufgestellt sein dürfen, dann dürfen darin mindestens schwerentflammbare (B1) Möbel, besser noch unbrennbare, aufgestellt sein. In einem Fachgeschäft sind solche Möbel, die auch ein Zertifikat der Schwerentflammbarkeit haben müssen.
Aber, wie oben beschrieben, ist erstmal die zu klärende Frage der Nutzung des Bereiches; dann, wird dadurch die Nutzung geändert?
Generell aber gilt, man kann fast alles machen, wenn es aus der Sicht des Brandschutzes keine Bedenken bestehen.
Gruß svfmb
Die Frage ist nicht so einfach zu klären fürchte ich.
Zum einen weil ich nicht weis wie die einzellnen Begriffe definiert sind, zum anderen auch weil der Bereich bereits seit neun Jahren mit Möbeln ausgerüstet ist.
Vermutlich könnte man behaupten dass es sich um einen flur handelt, allerdings muß man da zu keinem zweck durchgehen, ist halt ein Areal am rand einer größeren Freifläche. In jedem fall ist es frei für alle zugänglich.
Wann handelt es sich denn um einen Flur?
Jedenfalls bestehen offenbar keine Bedenken im Bezug auf Holzmöbel etc. (also kleine Tische, Stühle, etc.). Problematisch sind scheinbar nur Polstermöbel, offenbar weil bedenken wegen der potenziellen Rauchentwicklung (nicht wegen der Brandlast??) bestehen.
also um die frage zu erweitern:
1:
Kann es sein das dass aufstellen von Polstermöbeln in einem Bereich nicht wegen der Brandlast sondern wegen möglicher Rauchentwicklung aus sicht des Brandschutzes problematisch ist?
2:
Wenn dem so ist, kann ich das mit bestimmten Möbeln (z.B. B1) lösen?
3:
Was denn für fachhandel? Immer wenn ich nach Möbeln die irgendwiner Brandschutzklasse genügen suche lande ich im Nirvana (kann mir nicht einfach einer nen link oder nen namen posten bitte)
Danke, und sorry das das so lange dauert...
gruß, ushy
Zum einen weil ich nicht weis wie die einzellnen Begriffe definiert sind, zum anderen auch weil der Bereich bereits seit neun Jahren mit Möbeln ausgerüstet ist.
Vermutlich könnte man behaupten dass es sich um einen flur handelt, allerdings muß man da zu keinem zweck durchgehen, ist halt ein Areal am rand einer größeren Freifläche. In jedem fall ist es frei für alle zugänglich.
Wann handelt es sich denn um einen Flur?
Jedenfalls bestehen offenbar keine Bedenken im Bezug auf Holzmöbel etc. (also kleine Tische, Stühle, etc.). Problematisch sind scheinbar nur Polstermöbel, offenbar weil bedenken wegen der potenziellen Rauchentwicklung (nicht wegen der Brandlast??) bestehen.
also um die frage zu erweitern:
1:
Kann es sein das dass aufstellen von Polstermöbeln in einem Bereich nicht wegen der Brandlast sondern wegen möglicher Rauchentwicklung aus sicht des Brandschutzes problematisch ist?
2:
Wenn dem so ist, kann ich das mit bestimmten Möbeln (z.B. B1) lösen?
3:
Was denn für fachhandel? Immer wenn ich nach Möbeln die irgendwiner Brandschutzklasse genügen suche lande ich im Nirvana (kann mir nicht einfach einer nen link oder nen namen posten bitte)
Danke, und sorry das das so lange dauert...
gruß, ushy
Hallo ushi,
Zur Definition der Begriffe kann ich dir nur raten die BauO NRW und die VVBauO zu studieren.
Hier ein Link: http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_an ... 6092333838
Flure sind allgemein zugängliche Bereiche die zum Erreichen von Räumen und/oder abgetrennten Bereichen in Gebäuden dienen.
Hier wird noch unterschieden in allgemeinen Flur und notwendige Flure.
In notwendigen Fluren darf keine Brandlast oder sonstiges brennbares Material aufgestellt werden und dieser muss auch min. in F 30 ausgeführt sein.
Aber die weitere Aufdröselung würde hier den Rahmen sprengen; hier ist eine einzelne, auf die Örtlichkeit bezogene Beratung, scheint mir, erforderlich.
Im Allgemeinen ist grundsätzlich zu sagen:
Um die brandschutztechnischen Anforderungen festzulegen, ist der in Rede stehende Bereich entsprechend der Nutzung zu benennen.
Wozu dient der Raum oder Bereich, was wird oder soll darin gemacht?
Als zweites ist zu klären, wie der Raum/Bereich gegen andere Bereiche abgetrennt.
Als drittes noch genau zu beschreiben, wie der Bereich begrenzt ist und welche Einrichtungen aufgestellt sind.
=> keine Bezeichnung= keine Nutzung= keine Beurteilung!
Zum Zweiten:
Es ist sowohl die Brandlasteinbringung wie natürlich auch die mögliche potentielle Rauchentwicklung sowie die Freisetzung möglicher Schadstoffe brandschutztechnisch relevant!
Natürlich ist ein Holzstuhl zwar eine Brandlast aber nicht zu vergleichen mit einem gepolsterten Sitzmöbel; allein von der Entzündlichkeit.
Zum Dritten der Fachhandel:
Hiermit ist ein Büroausstatter oder Gewerbeausstatter gemeint und nicht z.B. der Rollermarkt.
Hier z. B. ein Link den ich wahllos gegoogelt habe:
http://www.armondo.de/bueroausstatter.html
Ich hoffe, dass ich dir weiter helfen konnte. Wenn nicht oder nicht ausreichend maile mich mit Darstellung der Örtlichkeit mal an.
Gruß svfmb
Zur Definition der Begriffe kann ich dir nur raten die BauO NRW und die VVBauO zu studieren.
Hier ein Link: http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_an ... 6092333838
Flure sind allgemein zugängliche Bereiche die zum Erreichen von Räumen und/oder abgetrennten Bereichen in Gebäuden dienen.
Hier wird noch unterschieden in allgemeinen Flur und notwendige Flure.
In notwendigen Fluren darf keine Brandlast oder sonstiges brennbares Material aufgestellt werden und dieser muss auch min. in F 30 ausgeführt sein.
Aber die weitere Aufdröselung würde hier den Rahmen sprengen; hier ist eine einzelne, auf die Örtlichkeit bezogene Beratung, scheint mir, erforderlich.
Im Allgemeinen ist grundsätzlich zu sagen:
Um die brandschutztechnischen Anforderungen festzulegen, ist der in Rede stehende Bereich entsprechend der Nutzung zu benennen.
Wozu dient der Raum oder Bereich, was wird oder soll darin gemacht?
Als zweites ist zu klären, wie der Raum/Bereich gegen andere Bereiche abgetrennt.
Als drittes noch genau zu beschreiben, wie der Bereich begrenzt ist und welche Einrichtungen aufgestellt sind.
=> keine Bezeichnung= keine Nutzung= keine Beurteilung!
Zum Zweiten:
Es ist sowohl die Brandlasteinbringung wie natürlich auch die mögliche potentielle Rauchentwicklung sowie die Freisetzung möglicher Schadstoffe brandschutztechnisch relevant!
Natürlich ist ein Holzstuhl zwar eine Brandlast aber nicht zu vergleichen mit einem gepolsterten Sitzmöbel; allein von der Entzündlichkeit.
Zum Dritten der Fachhandel:
Hiermit ist ein Büroausstatter oder Gewerbeausstatter gemeint und nicht z.B. der Rollermarkt.
Hier z. B. ein Link den ich wahllos gegoogelt habe:
http://www.armondo.de/bueroausstatter.html
Ich hoffe, dass ich dir weiter helfen konnte. Wenn nicht oder nicht ausreichend maile mich mit Darstellung der Örtlichkeit mal an.
Gruß svfmb