Hallo Forum,
ein Kunde möchte 15000 Liter Motoroel in ein Hochregallager einlagern
in 1 Ltr., 5 Ltr. 60 Ltr. und 250 Ltr. Gebinden.
Das Lager ist ausgestattet mit einer BMZ , RWA
Handfeuerlöscher und Wandhydranten .
gibt es noch andere Vorschriften die zu Beachten wären.
danke für eine schnelle antwort
Grüni
Einlagerung von Motoroel
Hallo,
ja, es gibt noch einige Vorschriften zu beachten, wenn ein Lager mit brennbaren Flüssigkeiten errichtet werden soll:
WHG/LWG Wasserhaushaltsgesetz / Landeswassergesetz
LöRüRL Löschwasser - Rückhalterichtlinien
VAwS Verord. b. Anlagen zum Umgang mit wassergefährd. Stoffen
VbF Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
Besorgnisgrundsatz des WHG §19g:
Anlagen zum Lagern , Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe müssen so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden , dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung Ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist.
Wassergefährdende Stoffe im Sinne des §19 WHG sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe , die geeignet sind , nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.
VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
1.Teil - Allgemeine Vorschriften
2.Teil - Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe
3.Teil - Anlagen zum Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden dieser Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im
Bereich öffentlicher Einrichtungen
4.Teil - Überwachung
5.Teil - Fachbetriebe
6.Teil - Bußgeldvorschriften
7.Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften
VV-VAwS - Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Verordnung mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe.
Gruß svfmb
ja, es gibt noch einige Vorschriften zu beachten, wenn ein Lager mit brennbaren Flüssigkeiten errichtet werden soll:
WHG/LWG Wasserhaushaltsgesetz / Landeswassergesetz
LöRüRL Löschwasser - Rückhalterichtlinien
VAwS Verord. b. Anlagen zum Umgang mit wassergefährd. Stoffen
VbF Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
Besorgnisgrundsatz des WHG §19g:
Anlagen zum Lagern , Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe müssen so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden , dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung Ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist.
Wassergefährdende Stoffe im Sinne des §19 WHG sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe , die geeignet sind , nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.
VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
1.Teil - Allgemeine Vorschriften
2.Teil - Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe
3.Teil - Anlagen zum Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden dieser Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im
Bereich öffentlicher Einrichtungen
4.Teil - Überwachung
5.Teil - Fachbetriebe
6.Teil - Bußgeldvorschriften
7.Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften
VV-VAwS - Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Verordnung mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe.
Gruß svfmb