Elektro Unterverteilung
Elektro Unterverteilung
Bei der letzten Brandschutzbegehung im Krankenhaus mahnte ich die nicht verschlossene Tür zur Elektrounterverteilung auf der Station an. Der begleitende TL erwähnte darauf hin, dass vom TÜV die abgeschlossene Tür bemängelt wurde. Begründung: Zugang muß jederzeit, auch für das Stationspersonal möglich sein!!!! Angeblich gibts ein Regelwerk in dem die Forderung niedergeschrieben ist. Wer kann hierzu näheres sagen?
Hallo Herr Schönbrunner,
auch ich bin der Meinung, dass solche Türen von Unterverteilungsräumen verschlossen zu halten sind.
Dabei sehe ich aber den Schlüssel für diese Türe(n) nicht nur bei der Haustechnik, sondern auch im Schwesternzimmer um in Notfällen und bei Störungen dort Sicherungsautomaten Aus- bzw. Einzuschalten.
Ein Regelwerk, wo dieses niedergeschrieben ist kenne ich leider nicht.
Viele Grüße aus Düsseldorf
Siggi
auch ich bin der Meinung, dass solche Türen von Unterverteilungsräumen verschlossen zu halten sind.
Dabei sehe ich aber den Schlüssel für diese Türe(n) nicht nur bei der Haustechnik, sondern auch im Schwesternzimmer um in Notfällen und bei Störungen dort Sicherungsautomaten Aus- bzw. Einzuschalten.
Ein Regelwerk, wo dieses niedergeschrieben ist kenne ich leider nicht.

Viele Grüße aus Düsseldorf
Siggi
Siggi hat geschrieben:Hallo Herr Schönbrunner,
Dabei sehe ich aber den Schlüssel für diese Türe(n) nicht nur bei der Haustechnik, sondern auch im Schwesternzimmer um in Notfällen und bei Störungen dort Sicherungsautomaten Aus- bzw. Einzuschalten.
Siggi
Wobei man aber in Betracht ziehen sollte, dass so eine Sicherung normal nicht ohne Grund fliegt. Und wenn man dann den Kurzschluss quasi "erzwingt", indem man die Sicherung immer wieder einschaltet, ist wohl auch nicht viel gewonnen.
Meine Meinung: Der Schlüssel gehört zum diensthabenden Hausmeister (so dieser etwas von der Elektrik versteht) oder - wo kein elektrokundiger Dienst hat - zum Pförtner, der den Schlüssel dann an einen Elektronotdienst aushändigen kann.
Bezüglich des angesprochenen Glühbirnenwechsels: Was spricht dagegen, die üblichen Glühbirnen wie für Beistelltischlampen oder so in kleinem Umfang in einem Abstellraum mit Zugang vom Pflegepersonal zu lagern?
Für die elektrischen Anlagen im Krankenhaus ist die VDE 0100-710 zu berücksichtigen. In der zugehörigen VDE Schriftenreihe wird ausgeführt das der Verteiler für das Personal leicht zugänglich sein muß und nicht verstellt werden darf. Verteiler, die auch Unbefugten zugänglich sind, wie z.B. in Fluren, müssen Türen oder Abdeckungen haben, die nur mit Schlüssel oder Werkzeug geöffnet werden können. Der zweckmäßigste Platz ist erfahrungsgemäß in der Nähe eines ständig besetzten Arbeistplatzes, wo er vom med. Personal eingesehen werden kann. Dami ist die schnelle Zugänglichkeit zu den Überstromschutz- und Fehlerstromschutzgeräten oder sonstigen Sicherheitseinrichtungen gegeben.