Hallo,
ich habe eine Frage zu Versammlungsstätten: Nach der Muster-Versammlungsstättenverordnung wird im § 43 ein Sicherheitskonzept gefordert. Wer kennt ein solches Sicherheitskonzept, insbesondere für größere Versammlungsstätten und kann mir ein paar Info´s geben?
Danke für die Hilfe
D. Grüttjen
Sicherheitskonzept für Versammlungsstätten
Hallo Frau/Herr Grüttjen,
für eine (größere) Versammlungsstätte wird Ihnen sicherlich ein Sachverständigen Büro für den Brandschutz weiterhelfen können und Ihnen ein Brandschutzkonzept erstellen.
So ein Konzept wird bei Neu- bzw. größeren Umbauten hier von der Bauaufsichtsbehörde verlangt.
Viele Grüße
Siggi
für eine (größere) Versammlungsstätte wird Ihnen sicherlich ein Sachverständigen Büro für den Brandschutz weiterhelfen können und Ihnen ein Brandschutzkonzept erstellen.
So ein Konzept wird bei Neu- bzw. größeren Umbauten hier von der Bauaufsichtsbehörde verlangt.
Viele Grüße
Siggi
Hallo Dirk,
ist zwar nur ne wage Aussage, aber immerhin. Bei den Rundgängen mit der "Arbeitsicherheit" bekommt man ja einiges mit.
Hier noch einmal der § 43 für BaWü:
Wichtig ist zu beachten, dass der Ordnungsdienstleiter oder mind. einer aus dem Ordnungsdienst, sich mit der gesamten technischen Anlage (BMA, ELA, Stromversorgung, Lichtsteuerung ect. pp.) der Versammlungsstätte so auskennt, dass auf Ausfälle, Störungen oder was auch immer so reagiert weden kann, dass durch die Störung die Sicherheit nicht beeinträchtigt ist. Es reicht demnach nicht aus, nur jemanden hinzustellen, der die Eintrittskarten abreist, gilt insbesondere auch für kleinere Versammlungsstätten, sondern der sich eben auch entsprechend mit den technischen Einrichtungen auskennt. Und das ist der feine aber gravierende Unterschied zu der früheren Verordnung. Ansonsten beschreibt ja der § 43 weitgehend, wie das Sicherheitskonzept aufzubauen ist. Je nach Veranstaltung, Art und Umfang und nach Größe der Versammlungsstätte.
ist zwar nur ne wage Aussage, aber immerhin. Bei den Rundgängen mit der "Arbeitsicherheit" bekommt man ja einiges mit.
Hier noch einmal der § 43 für BaWü:
§ 43
Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst
(1) Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten.
(2) Für Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Besucherplätzen hat der Betreiber im Einvernehmen mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden ein Sicherheitskonzept aufzustellen. Im Sicherheitskonzept sind die Mindestzahl der Kräfte des Ordnungsdienstes gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden sowie die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen und die allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen festzulegen.
(3) Der nach dem Sicherheitskonzept erforderliche Ordnungsdienst muss unter der Leitung eines vom Betreiber oder Veranstalter bestellten Ordnungsdienstleiters stehen.
(4) Der Ordnungsdienstleiter und die Ordnungsdienstkräfte sind für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Sie sind insbesondere für die Kontrolle an den Ein- und Ausgängen und den Zugängen zu den Besucherblöcken, die Beachtung der maximal zulässigen Besucherzahl und der Anordnung der Besucherplätze, die Beachtung der Verbote des § 35 (Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen), die Sicherheitsdurchsagen sowie für die geordnete Evakuierung im Gefahrenfall verantwortlich.
Wichtig ist zu beachten, dass der Ordnungsdienstleiter oder mind. einer aus dem Ordnungsdienst, sich mit der gesamten technischen Anlage (BMA, ELA, Stromversorgung, Lichtsteuerung ect. pp.) der Versammlungsstätte so auskennt, dass auf Ausfälle, Störungen oder was auch immer so reagiert weden kann, dass durch die Störung die Sicherheit nicht beeinträchtigt ist. Es reicht demnach nicht aus, nur jemanden hinzustellen, der die Eintrittskarten abreist, gilt insbesondere auch für kleinere Versammlungsstätten, sondern der sich eben auch entsprechend mit den technischen Einrichtungen auskennt. Und das ist der feine aber gravierende Unterschied zu der früheren Verordnung. Ansonsten beschreibt ja der § 43 weitgehend, wie das Sicherheitskonzept aufzubauen ist. Je nach Veranstaltung, Art und Umfang und nach Größe der Versammlungsstätte.
Grüße FH