Hallo,
wer kann mir sagen ob man in Nutzungseinheiten mit einer Nutzfläche bis 400m²in den Fluren Kopierer aufstellen u. z.B. auch Bilder ohne spezielle schwerentflammbare Rahmen aufstellen darf. Einerseits sind die o.g. Flure keine notwendigen Flure, andererseits "sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und zu unterhalten, dass der Entstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird" (Art.15, Satz 1 BayBO). Welch salomonisches Urteil kann da gefällt werden?
Brandlasten in Rettungswegen
Hallo Herr Riethmüller,
wie Sie schon richtig schreiben, handelt es sich nicht um einen notwendigen Flur i. S. der BauO. Dennoch ist es sinnvoll ist, zumindest Elektrogeräte wie Kopierer etc. aus den Fluren zu entfernen. Bezüglich der Bilder hätte ich aber auch bei einem notwendigen Flur i. S. der BauO keine Probleme, da deren Brandlast minimal ist und ausserdem üblicherweise jede Zündquelle im Bereich des Bildes fehlt. Was Art. 15 (?) BayBauO angeht, so stellt dieser ja nur sehr allgemeine Anforderungen. Wenn man diesen sehr eng auslegt, bauen wir in Zukunft nur noch mit A-Baustoffen und ohne brennbare Einrichtung. Dieses würde dann als einzige Bauweise die Vorgaben mit Sicherheit erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer
wie Sie schon richtig schreiben, handelt es sich nicht um einen notwendigen Flur i. S. der BauO. Dennoch ist es sinnvoll ist, zumindest Elektrogeräte wie Kopierer etc. aus den Fluren zu entfernen. Bezüglich der Bilder hätte ich aber auch bei einem notwendigen Flur i. S. der BauO keine Probleme, da deren Brandlast minimal ist und ausserdem üblicherweise jede Zündquelle im Bereich des Bildes fehlt. Was Art. 15 (?) BayBauO angeht, so stellt dieser ja nur sehr allgemeine Anforderungen. Wenn man diesen sehr eng auslegt, bauen wir in Zukunft nur noch mit A-Baustoffen und ohne brennbare Einrichtung. Dieses würde dann als einzige Bauweise die Vorgaben mit Sicherheit erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer
Brandlasten in Rettungswegen
Hallo Herr Riethmüller,
grundsätzlich kann ich Herrn Fleischhauer nur zu 100% zustimmen. Was immer bei Brandlasten in Fluren, auch wenn es sich um keinen notwendigen Flur i.S. der BayBO handelt, bedacht werden sollte ist die versicherungerechtliche Seite.
Sollten Sie beabsichtigen Kopierer o.ä auf Dauer im Gang abzustellen, empfiehlt es sich mit der Feuerversicherung, am besten mit dem zuständigen "Underwriter" zu sprechen, ob dieser damit einverstanden ist.
In den meisten Versicherungsverträgen gibt es einen Unterpunkt bei den Vertragsbestandteilen, der bei Einhaltung der behördlichen und versicherungsrechtlichen Sicherheitsvorschriften die Deckung zusichert, nicht jedoch bei Mißachtung einer der Vorgaben. Wäre doch fatal, wenn aufgrund eines minimalen "Fehlers" die Versicherung - wie in einigen Fällen der vergangenen Jahren - bei einem Brand nicht in Deckung gehen würde (insbesondere die FBU)
Beste Grüsse
Thomas Scheid
grundsätzlich kann ich Herrn Fleischhauer nur zu 100% zustimmen. Was immer bei Brandlasten in Fluren, auch wenn es sich um keinen notwendigen Flur i.S. der BayBO handelt, bedacht werden sollte ist die versicherungerechtliche Seite.
Sollten Sie beabsichtigen Kopierer o.ä auf Dauer im Gang abzustellen, empfiehlt es sich mit der Feuerversicherung, am besten mit dem zuständigen "Underwriter" zu sprechen, ob dieser damit einverstanden ist.
In den meisten Versicherungsverträgen gibt es einen Unterpunkt bei den Vertragsbestandteilen, der bei Einhaltung der behördlichen und versicherungsrechtlichen Sicherheitsvorschriften die Deckung zusichert, nicht jedoch bei Mißachtung einer der Vorgaben. Wäre doch fatal, wenn aufgrund eines minimalen "Fehlers" die Versicherung - wie in einigen Fällen der vergangenen Jahren - bei einem Brand nicht in Deckung gehen würde (insbesondere die FBU)

Beste Grüsse
Thomas Scheid