Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
mal eine grundsätzliche Frage: Falls bei einer Brandschutz- oder Evakuierungsübung jemand zu Schaden kommt, ist dieser Unfall dann über die gesetzliche Unfallversicheung (BG) abgesichert?
Mit kollegialem Gruss:
Peter Schäffer
Evakuierungsübung
Unfall bei Räumungsübung
Hallo zusammen,
wir hatte diese Problem im vergangenem Jahr.
Bei einer Räumungsübung ist eine Frau zurück zu ihrem Arbeitsplatz und wollte ihre Tasche holen (auch noch fahrlässig
), dabei ist Sie über ihren Hocker gestolpert und in ein Regal gestürtzt. Sie war danach eine Woche krank. Die Unfallanzeige wurde normal ausgefüllt und zur BG geschickt, die diese anstandslos entgegen nahm.
Es sollte also wirklich kein Problem sein, bei einem Unfall im Zuge einer Räumungsübung, diesen bei der BG geltend zu machen.
Die BG schreibt doch in ihrer BGV A1 §7 Abs. 2 vor:
"Der Unternehmer hat die Versicherten über die bei ihrer Tätigkeit auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen."
Diese Unterweisung kann auch eine Räumungsübung sein und ist somit im Interesse der BG, ja sogar gefordert.
Grüsse aus Metzingen.
Lutz Abraham
wir hatte diese Problem im vergangenem Jahr.
Bei einer Räumungsübung ist eine Frau zurück zu ihrem Arbeitsplatz und wollte ihre Tasche holen (auch noch fahrlässig

Es sollte also wirklich kein Problem sein, bei einem Unfall im Zuge einer Räumungsübung, diesen bei der BG geltend zu machen.
Die BG schreibt doch in ihrer BGV A1 §7 Abs. 2 vor:
"Der Unternehmer hat die Versicherten über die bei ihrer Tätigkeit auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen."
Diese Unterweisung kann auch eine Räumungsübung sein und ist somit im Interesse der BG, ja sogar gefordert.
Grüsse aus Metzingen.
Lutz Abraham