in einem Betrieb wurde jahrelang der Brandschutz vernachlässigt.
So wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geforderte Flucht- und Rettungspläne sowie der Feuerwehrplan erstellt, aber nicht wie vorgeschrieben aktualisiert.
Auch wurden regelmäßige Prüfungen der Brandschutzeinrichtungen (baulicher und anlagentechnischer Brandschutz) nicht durchgeführt bzw. können nicht nachgewiesen werden.
Entsprechend gibt es auch hier teils erhebliche Mängel.
Kennt jemand die Höhe der Bußgelder/Ordnungsgelder, wenn die bei einer Brandverhütungsschau festgestellten Mängel nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit behoben werden?
Folgende Mängel wurden festgestellt:
- mehrere Brandschutztüren schließen nicht
- Flucht- und Rettungspläne nicht aktuell
- Feuerwehrplan völlig veraltet
- Wartungsnachweis der BMA nicht geführt
- Bauliche Vorgaben der Baugenehmigung (Errichtung einer Brandwand) nicht ordnungsgemäß erfüllt
- Brandabschottung in Brandwänden nicht intakt/nicht vorhanden
- Nach Brandverhütungsschau Auflage, einen BSB zu bestellen, wenn dies nicht geschieht: was?
Vielen Dank und herzliche Grüße aus Nordfriesland
Markus