Frage Bußgelder

Alles was allgemeiner Natur bzw. nicht zuzuordnen ist, steht hier!
Markus Kafurke
Beiträge: 15
Registriert: Mi 23.02.2022 12:10
Wohnort: Emmelsbüll-Horsbüll
Kontaktdaten:

Frage Bußgelder

Beitragvon Markus Kafurke » Mi 05.02.2025 14:53

Moin zusammen,

in einem Betrieb wurde jahrelang der Brandschutz vernachlässigt.

So wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geforderte Flucht- und Rettungspläne sowie der Feuerwehrplan erstellt, aber nicht wie vorgeschrieben aktualisiert.
Auch wurden regelmäßige Prüfungen der Brandschutzeinrichtungen (baulicher und anlagentechnischer Brandschutz) nicht durchgeführt bzw. können nicht nachgewiesen werden.
Entsprechend gibt es auch hier teils erhebliche Mängel.

Kennt jemand die Höhe der Bußgelder/Ordnungsgelder, wenn die bei einer Brandverhütungsschau festgestellten Mängel nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit behoben werden?

Folgende Mängel wurden festgestellt:
  1. mehrere Brandschutztüren schließen nicht
  2. Flucht- und Rettungspläne nicht aktuell
  3. Feuerwehrplan völlig veraltet
  4. Wartungsnachweis der BMA nicht geführt
  5. Bauliche Vorgaben der Baugenehmigung (Errichtung einer Brandwand) nicht ordnungsgemäß erfüllt
  6. Brandabschottung in Brandwänden nicht intakt/nicht vorhanden
  7. Nach Brandverhütungsschau Auflage, einen BSB zu bestellen, wenn dies nicht geschieht: was?

Vielen Dank und herzliche Grüße aus Nordfriesland
Markus
Beste Grüße aus dem schönen Nordfriesland
Markus

clammer
Beiträge: 619
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Frage Bußgelder

Beitragvon clammer » Do 06.02.2025 8:53

Guten Tag,

das lässt sich nicht allgemein beantworten. In der Regel steigt der Betrag nach jedem "Nichtstun" und kann meines Wissens in SH bis auf 500.000,- € steigen.
Alternativ kann die Behörde, je nach Schwere der Mängel, auch eine Nutzungsuntersagung aussprechen.

Gruß
C. Lammer

THE
Beiträge: 130
Registriert: Do 28.12.2017 16:53

Re: Frage Bußgelder

Beitragvon THE » Fr 07.02.2025 12:48

Wenn die aufgeführten Mängel dem Arbeitgeber bekannt sind und er sie trotzdem nicht behoben hat bzw. beheben hat lassen, kann auch von vorsätzlicher Handlung ausgegangen werden, womit man sich nach §9 Abs.2 ArbStättV i.V.m. §26 ArbSchG sogar strafbar macht und ggf sogar mit einer Freiheitstrafe rechnen kann!
Und das sind nur die Regelungen aus dem Arbeitsschutzgesetz.

Davon unberührt bleiben die Verstöße gegen die jeweilige Landesbauordnung (vergleichbar §14 MBO):
"Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind."

Trotzdem ein schönes Wochenende :zwink:

HF-Wetzlar
Beiträge: 37
Registriert: Sa 25.07.2009 14:15
Wohnort: Nidderau

Re: Frage Bußgelder

Beitragvon HF-Wetzlar » Do 27.02.2025 9:17

In der Regel bekommt jeder Betrieb eine angemessene Frist, um etwaige Mängel zu beheben.
Nach Ablauf dieser Frist kann die Behörde Ordnungsgelder verhängen.
Meist sind dies 500 € pro Mangelpunkt.
Aber das ist stets auf kommunaler Ebene geregelt und von Stadt zu Stadt verschieden.

Markus Kafurke
Beiträge: 15
Registriert: Mi 23.02.2022 12:10
Wohnort: Emmelsbüll-Horsbüll
Kontaktdaten:

Re: Frage Bußgelder

Beitragvon Markus Kafurke » Di 11.03.2025 14:09

Herzlichen Dank an alle, die geantwortet haben, das ist eine gute Grundlage!

Viele Grüße von der Nordseeküste
Markus
Beste Grüße aus dem schönen Nordfriesland
Markus