Beitragvon Andreas.Jaglo » Mi 19.02.2025 8:54
Hallo,
sofern deine Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter auf einem Angestelltenverhältnis beruht, solltest Du über deinen Arbeitgeber versichert sein.
In deiner Position bist du ja auch "nur" beratend Tätig und somit auch nicht grundsätzlich haftbar. Man sollte aber zumindest alle Möglichkeiten ausnutzen, nicht haftbar gemacht werden zu können. (Begehungen durchführen, AG auf Abweichungen schriftlich hinweisen, usw.)
Als selbstständiger BSB würde ich schon einen passenden Versicherungsschutz haben wollen. Hier bin ich zwar auch beratend Tätig, stehe aber mit einem Kunden in einem verträglichen Verhältnis, woraus andere Risiken entstehen können.
Kurzum, ich habe keine zusätzliche Versicherung für meine Tätigkeit als BSB in einem Angestelltenverhältnis.
Beste Grüße