NBauO 34a Treppe an Außenwand

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Ian

NBauO 34a Treppe an Außenwand

Beitragvon Ian » Mo 10.03.2008 18:35

Hallo liebe Leute,

Die NBauO läßt Treppen an einer Außenwand für Wohngebäude mit gewissen vertechnischen Sicherheitsvorschriften zu. Was spricht dagegen, dass das nicht auch für Gebäude "normale" Gebäude, die nicht dem Wohnen dienen, gelten sollte?
Ich spreche von Gebäuden geringer Höhe.
Die NBauO spricht im Kommentar davon, dass wegen des Brandschutzes jedoch keine Bedenken bestehen dürfen wie etwa, wenn die Treppe vor Fenster her laufen wurde bzgl. Brandschlag. Das könnte man, wie bei Wohngebäuden auch, mittels Brandschutzverglaung in den Griff bekommen. Was jedoch unterscheidet hier Wohngebäude von Nicht-Wohngebäuden?

Dazu merke ich auch noch einen Auszug aus dem Brandschutzatlas von Feuer Trutz an. Nied-3:
Besondere Anforderungen an notwendige Treppen als Außentreppe [Punkt 6.7] Zitat:
Als Zugang zu Wohnungen können notwendige Treppen ohne Treppenräume vor Außenwänden
zugelassen werden, wenn die Treppe auf eine Höhe von nicht mehr als 7 m über der Geländeoberfläche
hinaufführt und hinsichtlich des Brandschutzes und der Gestaltung keine Bedenken
bestehen (Ausn.). Als Zugang zu anderen Nutzungseinheiten sind sie in der LBO
nicht vorgesehen. Tipp: Nach MBO 2002 sind sie zulässig, wenn ihre Nutzung ausreichend
sicher ist und im Brandfall nicht gefährdet werden kann. (Ausn.).


Nicht vorgesehen, wilkür?
Wie kann man die Ausführbarkeit nun begründen?

Michael Stieger

SPÄTE ANTWORT

Beitragvon Michael Stieger » Sa 17.05.2008 11:50

Habe Ihren Eintrag erst jetzt gelesen....

In bezug auf die Anwendung dieser aussenliegenden Treppe sehe ich für Bürogebäude überhaupt keine Probleme, da hier in der Regel von einem wesentlich geringerem Schadensrisiko für Personen ausgegangen werden kann wie bei Wohngebäuden.

Die meisten Brandopfer sind im Wohnungsbereich zu beklagen, insbesondere in der Nachtzeit (Schlafen,..., Brände bleiben lange unbemerkt für die Personen, etc.). Bei einem Büro ist dieses Risiko des nicht Entdeckens eines Brandes deutlich geringer,...

Das wäre meine Argumentation in groben Zügen.