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Moin, moin,
ich hab da ein "rechtliches" Problem. Würde gern mal die Meinung des Forums dazu hören. Laut HBO (Bauordnung Hamburg) sind Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Dies hat ein Kunde von mir im letzten Jahr gemacht. Nun kommt sein Vermieter und meint die Rauchwarnmelder müßten raus und dafür müßten seine eingebaut werden. Natürlich mit Wartungsvertrag usw. Ich bin der Meinung, dass dies so nicht sein kann, wenn die vorhandenen Rauchwarnmelder den gängigen Vorschriften entsprechen und dementsprechend montiert wurden. Auch eine Überprüfung ist gewährleistet. Und die Rauchwarnmelder sind keine "Billigprodukte". Liege ich mit meiner Vermutung falsch?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Tiedemann
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Stefan Tiedemann
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