Hallo Miraculix,
was ist der Unterschied zwischen einer Fluchtwegtür und einer Notausgangstür? Die Fluchtwegtür ist eine Tür im Verlauf von Fluchtwegen. Die Notausgangstür ist generell der Ausgang von Fluchtwegen ins Freie oder einen gesicherten Bereich:
ASR A2-3:
Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf eines Fluchtweges, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt.Jede Ausgangstür im Verlauf von Fluchtwegen ist eine Notausgangstür nach ASR A2-3, also auch die Tür in Deinem Fall. Und zu Ausgangstüren im Verlauf von Fluchtwegen gibt es eine ganz klare Meinung:
ASR A2-3:
Manuell betätigte Türen in Notausgängen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen. Andere (innere) Türen im Verlauf von Fluchtwegen können anders angeschlagen werden, wenn durch die aufschlagende Tür z.B. andere Flucht- und Verkehrswege behindert oder gefährdet werden, z.B. im engen Treppenhaus, Türen in engen Fluren usw.:
ASR A2-3:
Die Aufschlagrichtung von sonstigen Türen im Verlauf von Fluchtwegen hängt von dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab, die im Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse, insbesondere der möglichen Gefahrenlage, der Anzahl der Personen, die gleichzeitig einen Fluchtweg benützen müssen sowie des Personenkreises, der auf die Benutzbarkeit der Türen angewiesen ist, durchzuführen ist.ASR A2-3 hier:
http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/669208/publicationFile/48786/ASR-A2-3.pdfViele Grüße!