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 Betreff des Beitrags: Fluchtwegtür - Notausgangstür - Aufschlagrichtung
BeitragVerfasst: Mo 08.03.2010 13:10 
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Registriert: Di 01.09.2009 16:59
Beiträge: 4
Hallo, hat jemand Erfahrungen mit og. beiden Türen gem. der Aufschlagrichtung ?
Bei einer Notausgangstür ist ganz klar vorgeschrieben, dass diese nach außen und in Fluchtwegrichtung
zu öffnen sei. Anders verhält es sich aber bei Fluchtwegtüren. Folgender Fall: Wir haben im Treppenhaus in der Firma
im Erdgeschoß eine Außentür die als Fluchtwegtür gekennzeichnet ist, jedoch nach innen aufgeht. Die Türe führt zu einem Innenhof, der als Rettungsweg für die Feuerwehr gekennzeichnet ist. Jetzt bin ich der festen Überzeugung dass diese Türe in Fluchtwegrichtung also nach außen aufgehen muss. Der Architekt verweisst jedoch darauf, dass es sich bei dieser Türe nicht um eine Notausgangstüre handelt, die nach innen aufgehen kann. Nach Arb.st.Vo und BGV nicht klar dargestellt.
Für Vorschläge dankbar.

grüßt Euch Miraculix


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 Betreff des Beitrags: Re: Fluchtwegtür - Notausgangstür - Aufschlagrichtung
BeitragVerfasst: Mo 08.03.2010 17:59 
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Registriert: Mo 14.07.2003 11:21
Beiträge: 54
Wohnort: Berlin / Sprockhövel
Hallo Miraculix,

was ist der Unterschied zwischen einer Fluchtwegtür und einer Notausgangstür? Die Fluchtwegtür ist eine Tür im Verlauf von Fluchtwegen. Die Notausgangstür ist generell der Ausgang von Fluchtwegen ins Freie oder einen gesicherten Bereich:

ASR A2-3:
Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf eines Fluchtweges, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt.

Jede Ausgangstür im Verlauf von Fluchtwegen ist eine Notausgangstür nach ASR A2-3, also auch die Tür in Deinem Fall. Und zu Ausgangstüren im Verlauf von Fluchtwegen gibt es eine ganz klare Meinung:

ASR A2-3:
Manuell betätigte Türen in Notausgängen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen.

Andere (innere) Türen im Verlauf von Fluchtwegen können anders angeschlagen werden, wenn durch die aufschlagende Tür z.B. andere Flucht- und Verkehrswege behindert oder gefährdet werden, z.B. im engen Treppenhaus, Türen in engen Fluren usw.:

ASR A2-3:
Die Aufschlagrichtung von sonstigen Türen im Verlauf von Fluchtwegen hängt von dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab, die im Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse, insbesondere der möglichen Gefahrenlage, der Anzahl der Personen, die gleichzeitig einen Fluchtweg benützen müssen sowie des Personenkreises, der auf die Benutzbarkeit der Türen angewiesen ist, durchzuführen ist.

ASR A2-3 hier: http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/669208/publicationFile/48786/ASR-A2-3.pdf

Viele Grüße!

_________________
Lars Oliver Laschinsky
Fachlehrer im techn. Ausbildungsdienst
Brand- und ExSchutz

Vorstandsmitglied des vbbd e.V.
---------------------------------------------------
Institut für Sicherheits- und Gefahrentraining
http://www.institut-laschinsky.de


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 Betreff des Beitrags: Re: Fluchtwegtür - Notausgangstür - Aufschlagrichtung
BeitragVerfasst: Mo 08.03.2010 19:52 
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Registriert: Di 01.09.2009 16:59
Beiträge: 4
Hallo Herr Laschinsky,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
So wie von Ihnen dargestellt sehe ich die Sachlage auch.
Vermutlich will der Architekt sich aus der Sache herauswinden, obwohl
ich bereits vorher (als bestellter BSB) , vor dem Einbau der neuen Türe darauf hingewiesen
habe.

Mit freundlichen Grüßen

Miraculix


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 Betreff des Beitrags: Re: Fluchtwegtür - Notausgangstür - Aufschlagrichtung
BeitragVerfasst: Di 09.03.2010 20:10 
Offline

Registriert: Mo 01.02.2010 12:40
Beiträge: 22
Wohnort: Nordhorn
Hallo,

meines Erachtens nach ist die Tür in Fluchtrichtung zu öffnen , also nach Außen ! Alles andere wäre auch ein wenig unlogisch ! Denk mal bitte an eine Massenevakuierung !

Es gibt keine andere Lösung, als die, das die Tür nach außen geöffnet werden muß!

Meine Meinung !

Ich hoffe ich konnte dir bei deiner Entscheidung helfen !

Schöne Grüße
Lars Kerkhoff


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