Hallo jojo,
das liegt an einem Problem mit der VDE 0132 - Brandbekämpfung an elektrischen Anlagen:
Bei der Zulassung von Feuerlöschgeräten und -einrichtungen zur Brandbekämpfung an spannungsführenden Teilen gibt es ein bestimmtes Prüfverfahren, wobei Mindestabstände festgelegt werden: Feuerlöscher je nach Löschmittel, C-Strahlrohr je nach Voll- oder Sprühstrahl, Schaumrohre nach Mittel- oder Schwerschaum etc. Ist das Löschgerät geprüft und in der VDE 0132 erwähnt, gibt's also die Angabe des Mindestabstandes.
Die Euro-Düse (und ich glaube auch das D-Strahlrohr... ggf. bitte korrigieren?!) sind garnicht nach VDE 0132 geprüft worden. Daher gibt es auch keinen Mindestabstand. Daher hier das Verbot: Kein Einsatz an elektrischen Anlagen!
...das gleiche Problem gab (gibt?) es bei vielen Hohlstrahlrohren der Feuerwehr.
Bezug der VDE 0132 hier:
http://www.vde-verlag.de/data/normen.php?action=normdetail&vertriebsnr=0132001 auf
Ausgabe 2008-08 achten!
Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.
Viele Grüße!