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 Betreff des Beitrags: Sicherheitsabstand Reinigungsanlage/Glühanlage
BeitragVerfasst: Di 23.02.2010 18:23 
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Geschäftsstelle vbbd e.V.

Registriert: Mi 22.03.2006 12:24
Beiträge: 34
Wohnort: 21079 Hamburg
Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

ich habe folgende Anfrage in die Geschäftsstelle bekommen und möchte hier im Forum um Antworten bzw. Anregungen und Hinweise bitten.
Für die Mühe vorab schon einmal vielen Dank. :supi:

"In unserem Unternehmen soll ein Reinigungsplatz - Kaltreinigereinsatz - für Werkzeuge eingerichtet werden.
In unmittelbarer Nähe werden Glühtöpfe, rotglühend / Temperatur bis 1060 oC, an einer Krananlage, Abstand ca. 3 m, bewegt.
Wo kann ich nachlesen, welchen Mindestabstand diese Reinigungsanlage zur bestehenden Glühanlage einhalten muss?
Jeder Tip hilft mir weiter, danke."



Liebe Grüße
Geschäftsstelle


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 Betreff des Beitrags: Re: Sicherheitsabstand Reinigungsanlage/Glühanlage
BeitragVerfasst: Di 23.02.2010 19:01 
Offline

Registriert: Mo 14.07.2003 11:21
Beiträge: 54
Wohnort: Berlin / Sprockhövel
Hallo,

in der Kürze führen drei Schritte zum Ziel...
1. Sicherheitsdatenblatt des Kaltreinigers lesen: Inhaltsstoffe, Entzündlichkeit, ExGrenzen, Zündtemperatur? Dabei Dampf- und Aerosolbildung berücksichtigen.
2. Wenn ExGefahr zu befürchten ist, Explosionsschutzdokument nach BetrSichV anfertigen (lassen): Abstände (Zoneneinteilung) nach Anh.3 BetrSichV?
3. ExSchutz-Maßnahmen z.B. nach BGR 104 vorsehen: Arbeitsplatz (Kaltreiniger), so anordnen, daß die Zündquelle (Hitze der Glühtöpfe) in der ExZone nicht die Zündtemperatur des Kaltreinigers erreicht (Strahlungswärme).

Wenn keine ExGefahr durch den Reiniger-Einsatz (z.B. zuverlässige Unterschreitung des Flammpunktes - siehe auch BGR 104) verursacht wird, braucht eigentlich nur eine direkte Berührung vermieden werden.

Ansonsten natürlich alle anderen Gefährdungen durch Schwenken, Schaukeln oder Transportvorgänge glühenden Materials (Berühren, Verschüttel, Fallen, Spritzen) verhindern. Ist der Kaltreiniger ein Gefahrstoff nach GefStoffV (z.B. entzündlich), wird vor Einsatz des Reinigers eine Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person nach §7 GefStoffV benötigt. Diese sollte auch physikalisch-chemische Gefahren (Brand und Explosion) berücksichtigen. Auch dort müssen diese Angaben enthalten sein.

Viele Grüße!

_________________
Lars Oliver Laschinsky
Fachlehrer im techn. Ausbildungsdienst
Brand- und ExSchutz

Vorstandsmitglied des vbbd e.V.
---------------------------------------------------
Institut für Sicherheits- und Gefahrentraining
http://www.institut-laschinsky.de


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